Baby Bürokratie / Teil 2 - Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

 Auf Ungarisch / Magyarul

💝 Mutterschutz und Mutterschaftsgeld 💝

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz wird durch das „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ (kurz: MuSchG) geregelt. Auf der Website des Ministeriums ist auch ein Leitfaden verfügbar, der die Vorschriften und die finanzielle Unterstützung kurz zusammenfasst.

Der Mutterschutz umfasst einen Zeitraum von 14 Wochen, beginnend sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (ET = errechneter Termin) und endend acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Während dieses Zeitraums ist die werdende Mutter von der Arbeit freigestellt.
‼️Ich möchte anmerken, dass die Mutter sich entscheiden kann, in den sechs Wochen vor der Geburt weiterzuarbeiten, der Arbeitgeber sie jedoch NICHT zur Arbeitsleistung verpflichten darf. Nach der Geburt gilt jedoch für die folgenden acht Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot ⛔.

In bestimmten Fällen verlängert sich die Mutterschutzfrist um weitere 4 Wochen, sodass nach der Geburt nicht 8, sondern 12 Wochen zur Verfügung stehen:

Für den Mutterschutz stellt der/die Frauenarzt/in in der 32. bis 34. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (kurz: MET-Bescheinigung) in zweifacher Ausfertigung aus. Eine Kopie muss dem Arbeitgeber, die andere der Krankenkasse vorgelegt bzw. zugesandt werden. Falls vorhanden, nutze hierfür die eigene App oder das Online-Kundenportal der Krankenkasse, da dies die Bearbeitung beschleunigt. Frage bei deinem Arbeitgeber nach, ob er eine gescannte Kopie per E-Mail akzeptiert oder das Original benötigt.

MET-Bescheinigung für die Patientin
MET-Bescheinigung für die Patientin
(Quelle: eigene, bearbeitete Bescheinigung)

MET-Bescheinigung für die Krankenkasse
MET-Bescheinigung für die Krankenkasse

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die für den gesetzlich festgelegten Mutterschutzzeitraum gezahlt wird. Es wird von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt und sichert das Nettoeinkommen. Das Mutterschaftsgeld wird für Arbeitnehmerinnen auf Basis eines Pauschalbetrags pro Kalendertag berechnet und setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
  • dem von der Krankenkasse gezahlten Tagesbetrag von 13 Euro und
  • dem vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss bis zur Höhe des verbleibenden Nettogehalts.
Mehr Informationen und eine Übersicht über die Mutterschaftsleistungen gibt es auf dem Familienportal


Auszahlung und Veranlagung
  • Die Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt im gewohnten Zahlungszeitraum, also dann, wenn du normalerweise Ihr Gehalt erhältst.
  • Bei der Krankenkasse erfolgt die Auszahlung in der Regel in zwei Raten.
    • Die erste Rate wird nach Einreichung der Bescheinigung überwiesen. Dabei wird der Betrag für den Zeitraum vom ersten Tag des Mutterschutzes bis zum voraussichtlichen Geburtstermin (also für sechs Wochen) ausgezahlt.
    • Die zweite Rate wird nach der Geburt des Babys – nach Angabe des tatsächlichen Geburtsdatums – überwiesen. In diesem Fall wird der Betrag für den Zeitraum vom voraussichtlichen Geburtstermin bis zum Ende der Schutzfrist (also für die acht Wochen nach der Geburt) überwiesen. Einige Krankenkassen verlangen oder können auch die Geburtsurkunde des Kindes anfordern.

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei festem monatlichen Einkommen
  • Das Nettoeinkommen der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes wird durch 90 Tage geteilt (auch wenn der tatsächliche Zeitraum mehr als 90 Tage beträgt).
  • Tage der Abwesenheit, die nicht selbst verschuldet wurden, werden bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt (z. B. Kurzarbeit, unbezahlte Arbeitsunfähigkeit oder unbezahlter Urlaub). In diesem Fall ist das im Vertrag vereinbarte Netto-Arbeitsentgelt maßgebend.
  • Bei selbst verschuldeten Abwesenheiten, z. B. unentschuldigtem Fehlen, wird ein reduzierter Betrag zugrunde gelegt.

Weitere Informationen für den Fall von nicht festen Einkommen finden Sie hier.

💡 Beispielrechnung:
In den letzten drei Monaten betrug das Bruttogehalt der Arbeitnehmerin 3.333 Euro. Nach Abzügen, die von der Steuerklasse, dem Bundesland etc. abhängen, werden 2.121 Euro ausgezahlt.

Berechnung des täglichen Pauschalbetrags:
Nettogehalt x 3 Monate / 90 Tage
2.121 Euro x 3 Monate / 90 Tage = 70,70 Euro/Tag

Anteil der Krankenkasse:
13 Euro/Tag

Arbeitgeberzuschuss:
70,70 Euro/Tag - 13 Euro/Tag = 57,70 Euro/Tag

Hier finden Sie einen Online-Mutterschaftsgeld-Rechner, mit dessen Hilfe kannst du den Arbeitgeberzuschuss berechnen. ‼️ Achtung: Einige Dienste auf dieser Seite sind kostenpflichtig! ‼️

📌 Zusammenfassung

Ziel dieser Blog-Reihe ist es, die wichtigsten Aufgaben und den Papierkram während der Schwangerschaft und nach der Geburt in Deutschland detailliert darzustellen. Dieser Teil bietet einen umfassenden Überblick über die Rolle der Hebammen sowie die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Mutterschaftsgeldes und des Mutterschutzes.


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👉 Im nächsten Teil geht es um die Elternzeit  – bleib dran!

❓Hast du Fragen zum Mutterschutz oder zum Mutterschaftsgeld? Bist du evtl. Selbstständig?

🤝 Kontaktiere mich gerne, ich helfe dir gerne!

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